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Die Geschichte von E.B. aus R.
Wir wollten unser Einfamilienhaus im Sommer 2002 nach dem Auszug
eines Mieters, der uns über EUR 10.000,-- (lt. Urteil zu unseren
Gunsten) schuldig geblieben war, lieber verkaufen als vermieten.
Wir haben das Haus einem Makler angeboten, der uns einen "Kunden"
vermittelte. Den ersten Notartermin ließen der Kunde und seine
Lebensgefährtin platzen. Als Ausrede diente die "böse Bank", die
dem seriösen selbständigen Geschäftsmann (damals 58) in letzter
Minute Schwierigkeiten bei der Kreditgewährung machte.
Für uns war damit die Angelegenheit erledigt, aber die "Käufer"
zusammen mit dem Makler haben uns überzeugt (überredet), daß die
Schwierigkeiten doch zu überwinden seien. Kurz und gut, die Käufer
haben sich die Auflassungsvormerkung im Grundbuch erschlichen,
aber wir haben keinen Cent des Kaufpreises erhalten.
Schließlich haben wir -nach 3 Jahren- auf alle unsere notariellen
Ansprüche (über EUR 35.000,-- ohne Schadensersatz) verzichtet
und einem Vergleich zugestimmt, der bestimmte, daß der "Käufer"
zum Jahresende das Haus plus 2 Garagen räumen muß. Außerdem wurde
die Auflassungsvormerkung im Grundbuch gelöscht. Inzwischen weiß
ich, daß der Herr, der bereits bei Vertragsschluß mehrere
eidesstattliche Versicherungen abgegeben hatte, gar nicht ans
Ausziehen denkt, sondern sogar droht, das Haus zu verwüsten,
wenn kein Geld von uns fliest. Jetzt erfahre ich, daß ich
den Herrn trotz Urteil vom Amtsgericht (seine
Lebensgefährtin ist inzwischen ausgezogen) nicht am 2. Januar 2006
vor die Tür setzen darf, sondern über meinen Anwalt den
Gerichtsvollzieher bestellen und eine hohe Vorauszahlung
von mehreren tausend Euro leisten muß.
Dann wird das Haus zuzüglich der 2 bis unter die Decke beladenen
Garagen geräumt, der Plunder
zwei Monate gelagert und dann entmüllt. Für alle Kosten müssen
wir aufkommen und abwarten, ob er unser Haus ebenso wie das vorher
gemietete Anwesen verwüstet. Das darf doch alles nicht wahr sein.
Wir haben das Haus mühsam abbezahlt, Monate vor seinem Einzug ein
neues Badezimmer eingebaut, etc, etc.
Ist das denn so in Ordnung? Für einen Rat wäre ich dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
E.B.
Nachtrag:
Wir haben inzwischen EUR 3.000,-- Vorauszahlung an den
Gerichtsvollzieher als Räumungsvorschuss überwiesen und einen
Räumungstermin für den 12.01.06 zugesagt bekommen.
Daraufhin hat der "Betrüger" einen Eilantrag auf Räumungsschutz
beim Amtsgericht gestellt, ohne den ergangenen Gerichtsvergleich
des Landgerichtes zu erwähnen, in welchem er sich verpflichtet,
auf Räumungschutz zu verzichten.
Wir mußten jetzt wieder unseren Rechtsanwalt beauftragen, dagegen
vorzugehen (alles mit Kosten verbunden), denn nur weil der Herr
Betrüger in dem Vergleich auf Räumungsschutz verzichtet hat,
haben wir uns auf diesen Vergleich eingelassen und auf alle unsere
Ansprüche verzichtet. Ich wette jedoch, daß diesem Herren noch
irgendetwas einfällt, um weiterhin auf unsere Kosten dort zu wohnen.
Ich bin gespannt, ob unsere Strafanzeige im neuen Jahr endlich zu einer
Verurteilung des vorbestraften Betrügers führt.
Vielen Dank auch für Ihren Rat!
E.B.
Name und Anschrift der/des Betroffenen sind der Redaktion bekannt.
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