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Die Geschichte von M.F. aus K.
Hallo, hier unsere Geschichte,
da wir uns beruflich verändert haben, haben wir unser
Reihenmittelhaus zum 01-04-2004 an einen Herrn aus Erfurt und seine
Frau oder Lebensgefährtin vermietet. Leider sind wir gleich beim
1. Mal reingefallen. Es begann damit, dass trotz dreimaliger
Mahnung die Kaution nicht gezahlt wurde. Nachdem auch der Brief
eines Anwaltes nichts bewirkte, habe ich Klage beim Amtsgericht
Göttingen eingeleitet.
Einspruch des Gegners: er wäre überhaupt nicht verpflichtet eine
Kaution zu hinterlegen. Auch wenn Einsprüche offensichtlich
unbegründet sind, haben sie aufschiebende Wirkung.
Dann wurden die Mietzahlungen immer unpünktlicher. Auf meine
Abmahnung wurde mir geantwortet es bestünde keine gesetzliche
Verpflichtung die Miete zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen.
Insofern wäre man mir gegenüber bisher großzügig gewesen.
Nachdem er mit 2 Monatsmieten in Verzug war, habe ich beim
Amtsgericht Göttingen Räumungsklage eingereicht. Keine Reaktion,
bis mich auf einmal ehemalige Nachbarn anriefen und mitteilten
bei uns stünde der Möbelwagen vor der Tür (Anfang Juni 2005).
Daraufhin fuhr ich sofort nach Göttingen. Das Gespräch
(in Gegenwart eines Zeugen) war nicht sehr fruchtbar. Eine
ordnungsgemäße Übergabe wurde verweigert. Es wurden auch bis
heute nicht alle Schlüssel zurückgegeben.
Als ich dann nach dem Auszug das Haus besichtigte traf mich der
Schlag.
Nun habe ich ein Versäumnisurteil in dem er verpflichtet wird mir
die geforderte Kaution zu zahlen, Kostenfeststellungsbeschlüsse
vom Gericht, der Gerichtsvollzieher war beauftragt. Was ich nicht
habe, ist auch nur ein Cent von den ausstehenden Gerichts- und
Anwaltskosten, der Kaution und den Mietrückständen.
Da auch noch Gegenstände aus dem Haus fehlten habe ich die
Staatsanwaltschaft Göttingen um Überprüfung nach rechtlichen
Gesichtspunkten gebeten. Es wurde auch ein Ermittlungsverfahren
wegen. Betruges eingeleitet. Ob allerdings das öffentliche
Interesse an der Verfolgung ausreichend ist, muss sich noch
erweisen.
Ich habe insofern noch "Glück" gehabt, weil die Betreffenden
freiwillig ausgezogen sind. Ich konnte das Haus ohne langen
Lehrstand an seriöse Mieter neu vermieten.
Bei der Verhandlung wegen der Kaution sagte mir der Richter er
habe den Eindruck, daß die Zahl der Mietnomaden - und an einen
solchen wäre ich augenscheinlich geraten -, deutlich zugenommen
hätte.
Alle hier von mir gemachten Aussagen lassen sich durch Briefwechsel
mit Anwälten, Gerichtsurteilen mit Aktenzeichen etc. belegen.
Mit freundlichen Grüßen
M.F.
Name und Anschrift der/des Betroffenen sind der Redaktion bekannt.
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