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Die Geschichte von N.M. aus H.
Meine Eltern, Eheleute W. und R. M., aus H., haben seit 01.10.2005 die Einliegerwohnung an Frau F. vermietet. Wir haben Sie durch meinen Onkel kennen gelernt. Laut Ihrer Aussage suchte Sie schon seit drei Jahren eine Wohnung, weil Ihre vorherige Wohnung verschimmelt sei. Wir haben eher aus Mitleid gehandelt und das war unser größter Fehler. Leider waren meine Eltern im Bezug auf Vermietung sehr unerfahren und haben wissentlich einen Standardmietvertrag ohne konkrete Klauseln unterschreiben lassen, was uns jetzt zum Verhängnis geworden ist. Leider ist es in unserem Staat nun einmal bewiesen - wie in unserem Fall - dass der Mieter mehr Rechte hat als der Vermieter. Meine Eltern haben sich ihr Leben lang ihr Lohn und Brot hart erarbeiten müssen, haben sich mit sehr viel Schweiß und Eigenarbeit ein Eigenheim erbaut, dessen Existenz nun durch Frau F. und insbesondere durch Ihre absurden Behauptungen gefährdet ist.
Alles fing damit an, als durch Unwissen meiner Eltern die Kaution
von zwei Monatsmieten mündlich vereinbart wurde. Frau F. gab uns
Ihr Wort, das wir die Kaution erhalten sobald diese vom Vormieter
auf Ihrem Konto eingegangen sei. Leider mussten wir uns wenig
später eines Besseren belehren lassen, denn eine mündliche
Vereinbarung ist ungültig.
Mein Vater erkundigte sich in regelmäßigen Abständen nach dem
Verbleib der Kaution, worauf Frau F. dies damit begründete, dass
Sie die Kaution noch nicht erhalten habe. Als das Mietverhältnis
bereits getrübt war, stritt Frau F. sogar vehement ab, dass es
eine mündliche Vereinbarung gegeben hätte und dass Sie von einer
Kaution nichts wüsste. Die Kaltmiete der Einliegerwohnung
beträgt € 450,00, zusätzlich wurden erstmals bei Abschluss
des Mietvertrags € 50,00 Nebenkosten vereinbart, wobei die
Nebenkosten in unserem Ort sehr hoch sind. Die € 500,00
trägt die ARGE. Die Wohnung wurde von der ARGE nach Prüfung
des Mietvertrages genehmigt. Wobei sich Frau F. eigentlich
bewusst gewesen sein muss, dass Sie sich die Wohnung hätte
gar nicht leisten können, denn alles was über die
€ 500,00 hinausgeht muss Frau F. selbst bezahlen.
Bis heute hat Sie keinen Cent aus eigener Tasche bezahlt und Frau F.
hat durch Ihren verschwenderischen Verbrauch enorm hohe Nebenkosten.
Inzwischen müsste die ARGE die Gelder ab dem 01.02.2007 drastisch
kürzen, um dem Interesse nachzugehen, dass Frau F. sich eine
kostengünstigere Wohnung sucht. Diese Auflage hatte Sie schon
vor sechs Monaten erhalten, hat sich aber bis heute nicht um
eine Wohnung bemüht. Nach Ablauf der sechs Monate wollte die
ARGE diesbezüglich Maßnahmen ergreifen. Fazit: das bedeutet
für uns, das wir nicht wie bisher nur auf die Nebenkosten
verzichten müssen sondern jetzt nun auch auf die
Mieteinnahmen oder einen Teil davon.
Frau F. lebt leider auf unsere Kosten und wir müssen Ihren
verschwenderischen Verbrauch bezüglich der Nebenkosten aus unserer
eigenen Tasche vorstrecken. Für uns handelt es sich hierbei
definitiv um eine arglistische Täuschung und um einen Mietbetrug.
Sind wir in Zukunft ein Sozialamt für eine nicht potenzielle
Mieterin? Welcher Mensch hat überhaupt das Recht auf Kosten
anderer und umsonst in nahezu paradiesischen Umständen zu
leben? Frau F. erwähnte mir gegenüber einmal, dass die ARGE
noch einmal ein Auge zugedrückt hätte, weil die Wohnung die
eigentlich genehmigte Quadratmeteranzahl überschreiten
würde. Die ARGE weist jedoch jegliche Schuld von sich und
möchte sich aus diesem Rechtsstreit heraus halten. Hätte
die ARGE aber die Wohnung nicht genehmigt, wären wir
jetzt nicht in diesem finanziellen Desaster.
Ich bin von Beruf examinierte Pflegefachkraft, seit 1995 in diesem
Beruf und arbeite in einer geschlossenen Psychiatrie und möchte
Sie nun über die Missstände und Selbstversorgungsdefizite von
Frau F. aufklären. Nicht nur ich, sondern auch meine Eltern,
Nachbarn, Freunde, Bekannte und Verwandte sind auf die
Missstände und Selbstversorgungsdefizite aufmerksam geworden
und können dies auch bestätigen und bezeugen. Ich hatte mich
bereits im Namen meines Vaters im Oktober 2006 an das
Amtsgericht gewandt, aber leider geschah von Seiten der
Behörden nichts. Durch den Anwalt meiner Eltern erfuhren
wir, dass der Sozialpsychiatrische Dienst durch eine von
uns unbekannte Behörde eingeschaltet worden ist, sich um
die Missstände von Frau F. zu kümmern. Weniger
erfolgreich für uns, weil unserer Meinung nach nichts
geschieht und der Einsatz dieser Behörde nur sehr
schleppend vorangeht. Aus Sicht meiner beruflichen
Erfahrung empfehle ich die Bestellung eines
Betreuers und die Unterbringung in einer betreuten
Wohneinrichtung.
Wenn Frau F. die Wohnung verlässt, wenn überhaupt, dann vergewissert
Sie sich erst ob Sie die Wohnung überhaupt verlassen kann oder
nicht. Frau F. muss vor uns oder was auch immer Angst haben.
Sobald Sie das Grundstück inspiziert hat verlässt sie es
vorsichtig in ängstlicher und geduckter Haltung. Des Öfteren
hat Sie so eine Art Begleitschutz durch andere Personen, die
Sie in die Wohnung zurück begleiten und umgekehrt. Bevor Sie
Ihren Lebensabschnittsgefährten kennen gelernt hat, der meist
nur an den Wochenenden bei ihr ist, hatte sie so eine Art
Begleitschutz in dem immer häufiger unterschiedliche
Personen am Wochenende, selten auch unter der Woche, bei
Ihr übernachtet haben u. a. auch dessen Vater. In
Anwesenheit Ihres Lebensabschnittsgefährten fühlt Frau F.
sich sehr sicher, wird uns gegenüber unverschämt und
lacht auf unnatürliche Weise.
Zwischenzeitlich hat Sie sogar das Türschloss ausgetauscht, weil sie
den Verdacht gehegt haben muss, dass mein Vater während Ihrer
Abwesenheit Ihre Wohnung kontrolliert, dabei besitzt er keinen
Zweitschlüssel. Dies muss sich dadurch bestätigt haben, weil mein
Vater Ihr untersagt hatte, aufgrund der Gefahr von
Schimmelpilzbildung in den Wohnräumen, die Wäsche im Wohnzimmer
zu trocken, weil eigens dafür ein Haushaltsraum vorhanden ist.
» weiter zum zweiten Teil
Name und Anschrift der/des Betroffenen sind der Redaktion bekannt.
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