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Die Geschichte von N.M. aus H.
Frau F. erhebt gegen meinen Vater sehr schwere
Vorwürfe und hat diese auch zu diversen Anzeigen bei der Polizei
gebracht, die völlig absurd sind. Ich werde zu einem späteren
Zeitpunkt in diesem Brief noch genauer darauf eingehen und die
diversen Anzeigen erwähnen. Ein Beispiel vorneweg: sie lastete
meinem Vater in einer der diversen Anzeigen an, das Sie Angst
habe, das mein Vater die Schubkarre, die damals auf dem Gerüst
stand auf Sie gezielt herunterwerfen würde. Theoretisch ist
dies schon die absurde Behauptung für einen Mordversuch.
Denn das herunterwerfen einer Schubkarre von einem Gerüst
in Höhe von mehreren Metern gezielt auf eine Person würde
mit Sicherheit schwerste Verletzung davontragen und im
schlimmsten Fall sogar zum Tod führen. Dies sind meines
Erachtens Wahnvorstellungen die sich Frau F. womöglich
immer weiter für sich in Gedanken ausschmückt. So auch
folgendes Beispiel, selbst als mein Vater aufgrund
von Arbeiten auf dem Grundstück mit einer Spraydose
herum hantierte, fühlte sich Frau F. so bedroht,
dass Sie ihren erst gerade abgereisten
Lebensabschnittsgefährten angerufen haben und um
Hilfe gebeten haben muss. Denn innerhalb
kürzester Zeit erschien der
Lebensabschnittsgefährte wieder und nötigte
verbal meinen Vater.
Frau F. lebt nachts und blüht in der Zeit in gewisser Weise auf.
Tagsüber schläft Sie in der Zeit wenn Ihre Tochter von 7:15 Uhr bis
16:15 Uhr außer Haus ist. Sehr selten verlässt Sie das Haus für
diverse Termine, zum einkaufen o. ä. und geht auch keiner
beruflichen Beschäftigung nach. Aus diversen Gründen von Seiten
des Exehemann stehen wir mit ihm in Kontakt, zwischenzeitlich
erfuhren wir, dass Frau F. und dessen gemeinsame Tochter nicht
mehr krankenversichert sind. Deren gemeinsame Tochter wurde
von Seiten des Exehemanns wieder krankenversichert. Was
bitteschön muss Gravierendes geschehen, damit man nicht
mehr in der gesetzlichen Krankenkasse ist? Ihre Tochter
ist 14 Jahre alt und geistig behindert. Sie wird von
einem sozialen Dienst abgeholt und wieder nach Hause
gebracht. Leider erlaubt es sich aus den Gesetzen
heraus, das Frau F. im Schutz Ihrer Tochter steht bei
allem was mein Vater durch seinen Rechtsanwalt gegen
Sie unternimmt und wir stehen diesem Treiben machtlos
gegenüber. Diesbezüglich kennt Frau F. sehr genau
Ihre Rechte und setzt gekonnt auf die Vorteile
bezogen auf die Behinderung Ihrer Tochter. Geht
Sie dadurch womöglich nicht den Interessen der
Tochter nach sondern gezielt Ihren eigenen?
Sobald die Tochter nach Hause kommt, wird diese
zu Bett gebracht. Seltsam, aber in diversen
Anzeigen erwähnte Frau F., dass Ihre Tochter
schwerstbehindert sei und auf ihre
ganzheitliche Betreuung angewiesen sei.
Frau F. beschäftigt sich aber in keiner
Weise mit Ihrer Tochter und hat so
gesehen keine physische und psychische
Belastung. Sie beschäftigt sich nur
in Anwesenheit von Besuch, wenn auch
nur kurzfristig, mit ihrer Tochter.
Da unser Haus sehr hellhörig ist,
werden wir über deren Tages- und
Nachtstrukturierung einiges
gewahr. Besonders in der Nacht
ist die Tochter durch
lautstarkes Rufen nach der
Mutter sehr aktiv, aber Frau
F. ignoriert das Rufen.
Wenn Frau F. aber in einer
einstweiligen Verfügung
betont, das Ihre Tochter
ihrer ständigen Hilfe
Bedarf, dann auch bitte
nachts. Bedauerlich ist
es auch, dass die
Tochter sehr oft an
den Wochenenden und
überhaupt in der
Zeit solange wie
der Lebensabschnittsgefährte
da ist, in die Obhut von
Freunden und Bekannten gegeben
wird. Sei es dadurch, dass
die Tochter für ein
komplettes Wochenende
abgeholt wird oder das
diverse Freunde und
Bekannte sich in der
Wohnung aufhalten, um
auf die Tochter
aufzupassen.
Schlussfolgernd dazu,
dass die Tochter
nicht an
gemeinsamen
Aktivitäten
teilnehmen kann,
wie auch im Dezember, als Frau F. und ihr
Lebensabschnittsgefährte allein auf den
Weihnachtsmarkt gegangen sind. Schämen
Sie sich womöglich für die Behinderung?
Frau F. geht auch nie mit Ihrer
Tochter spazieren, man sieht immer
nur Freunde und Bekannte mit Ihr
spazieren gehen, wenn diese zu
Besuch sind. Die Jalousien sind
Tag und Nacht verschlossen,
selten wird die eine oder
andere Jalousie mit einer
übertriebenen bedachten
Vorsicht , fast schon in
unbemerkter Absicht , um
womöglich nicht auf sich aufmerksam
machen zu wollen, hochgezogen. Frau F.
und Ihre Tochter leben förmlich in der
Dunkelheit und somit auch sehr
abgeschottet von der Außenwelt.
Aufgefallen war auch, dass Frau F.
selbst bei einem Toilettengang die
Jalousie davor runter und danach
wieder hoch macht, obwohl das
Fenster eine
Sichtschutzglasscheibe hat. Die
Wohnung wird nie gelüftet, da
Frau F. nie die Fenster
öffnet, ganz selten wird an
den Wochenenden nur das
Wohnzimmerfenster oder
das Badezimmerfenster
gekippt, wenn der
Lebensabschnittsgefährte
zu Besuch ist.
Inzwischen hat sich an allen Fensterscheiben dauerhaft und schon
über Monate hinweg bis zu 5 cm Schwitzwasser gebildet, dies hat
mein Vater als Beweis auf Fotos festgehalten und Frau F.
diesbezüglich schon in einem Schreiben darauf angesprochen.
Dies begründet auch nun, wie schon zu Anfang erwähnt, warum
die vorherige Wohnung von Frau F. verschimmelt gewesen sein
muss. Im Haus meiner Eltern sind noch diverse Neubauarbeiten
zu erledigen, u. a. muss noch die Wand angrenzend zwischen
der Einliegerwohnung und unserem Flur verputzt werden.
Aufgrund dessen dringt ein penetranter Geruch aus der
Einliegerwohnung in unseren Flur, ein Gemisch aus Nikotin
und diversen anderen nicht definierbaren Gerüchen, der
einem sehr oft die Übelkeit überkommen lässt. Man
braucht nicht mehr viel dazu sagen, dass auch der
übrige Teil der Einliegerwohnung von diesem Geruch
belastet sein muss. Zum Leidwesen der Tochter, da
sie ständig dem Nikotinabusus der Mutter ausgesetzt
ist und sicherlich früher oder später
gesundheitliche Schäden nicht nur durch das
Passivrauchen davontragen wird, sondern auch
durch die extrem hohe Luftfeuchtigkeit. Meines
Vaters Erachtens muss die Einliegerwohnung
bereits von Schimmelpilz befallen sein. Frau F.
ignoriert förmlich das soziale Leben und
Geschehen. Sie geht möglichst jeder
Konfrontation aus dem Weg, sofern dies
überhaupt machbar ist. Sie lässt
grundsätzlich keinen in die Wohnung,
sofern es sich nicht um Bekannte,
Verwandte, Freunde oder den
Lebensabschnittsgefährten handelt.
Zeitweise ist sogar die Klingel
abgestellt und wir haben schon
mehrmals beobachtet, dass Frau F.
grundsätzlich keine ihr
unbekannten Personen in die
Wohnung lässt. Die aber schon
mehrfach und in verschiedenen
Zeitabständen versucht haben
mit Frau F. Kontakt
aufzunehmen, sei es die
Post, Ämter, Behörden etc.
Frau F. leert ihren
Briefkasten höchstens
einmal im Monat und
sicherlich können Sie sich bildlich vorstellen, dass dies wahrhaft kein schöner
Anblick ist, wenn die Post aus dem Briefkasten herausquillt.
Wie uns Frau K. vom sozialpsychiatrischen Dienst jüngst
mitteilte, leert Frau F. zwar dann zu gegebener Zeit den
Briefkasten, würde aber die Post ungeöffnet und ungeachtet
in der Wohnung aufbewahren. Ein eindeutiger Hinweis darauf,
dass Frau F. ein Selbstversorgungsdefizit in der Haushaltsführung hat. Rund
um die Uhr, sowohl tags als auch nachts, wie auch Sonn- und
Feiertags laufen die Waschmaschine und der Trockner. Schon
mehrmals haben wir Frau F. bezüglich der Ruhestörung
aufgefordert, ab 22:00 Uhr nicht mehr zu waschen und zu trocken.
Leider interessiert sie das nicht im geringsten, da es für Frau F.
anscheinend keine "Regeln" und "Pflichten" im Leben gibt an
die Sie sich zu halten braucht. Meistens nach Mitternacht,
wenn Frau F. sich womöglich vor"Menschen", vermutlich
insbesondere vor uns, geschützt und sicher fühlt, wird der
Hausmüll entsorgt und stellt auch in dieser Zeit den Mülleimer
zur Entleerung auf den Bürgersteig. Wobei es dann wieder
tagelang dauert bis sie den Mülleimer in der Nacht vom
Bürgersteig entfernt, wodurch sich Passanten und auch
Nachbarn, zu Recht, belästigt fühlen und dadurch behindert
werden. Dadurch dass der Mülleimer den ganzen Tag oder
mehrere Tage am Bürgersteig steht, wurde die Entleerung
schon mehrmals vorgenommen und abgerechnet obwohl er
bereits leer war. Selbst ganz selten getätigte
Einkäufe werden erst weit nach Mitternacht aus dem
Auto geholt und in die Wohnung gebracht. Wie wir
bereits entsetzt feststellen mussten, entsorgt
Frau F. u. a. ganze Einkaufstüten mit nicht
angebrochenen oder in der Weihnachtszeit
gespendeten Lebensmitteln, erst kürzlich wieder
eine komplette Palette unversehrten Joghurt.
Frau F. muss anscheinend sehr viel Geld haben,
dass Sie es sich erlauben kann im Überfluss
und derart verschwenderisch zu leben.
Frau F. ist auch sehr auffallend und abnormal
dünn. Bei der Renovierung der
Einliegerwohnung erwähnte Sie mir
gegenüber fast schon euphorisch, zudem
noch einer fremden Person, dass Ihr
Exehemann einen Hang zu nur sehr dünnen
und schlanken Frauen hat und das
dieser jetzt selbst mit einer
übergewichtigen Frau verheiratet
sei. Dem nächtlichen Treiben sind
anscheinend keine Grenzen gesetzt,
denn oftmals badet Sie mehrere
Nächte hintereinander sehr
ausgiebig und lange. Seit Ihrem
Einzug hat Frau F. nicht ein
einziges Mal die Fenster
geputzt geschweige denn,
dass man mal den
Staubsauger gehört hätte.
Aufgefallen war auch, dass Sie im Winter 2005 mit einer abnormalen
Ruhe und Gelassenheit fast stundenlang mit einer Kehrschaufel
Schnee geschoben hat, um Ihr Auto von den auf der Straße und am
Bürgersteig liegenden Schneemassen zu befreien.
» weiter zum dritten Teil
Name und Anschrift der/des Betroffenen sind der Redaktion bekannt.
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