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Die Geschichte von N.M. aus H.
Obwohl wir damals, als das Mietverhältnis noch
nicht getrübt war, mehrfach unseren Schneeschieber angeboten
hatten. Des Weiteren hatte Frau F. sehr häufig wechselnde
Männerbekanntschaften mit den Kfz-Kennzeichen GM, SU oder OF,
wobei diese jetzt auch bezüglich Ihres Lebensabschnittsgefährten
zeitweise zeitgleich verlaufen.
Vor längerer Zeit hatte unsere Sat-Anlage einen technischen Defekt.
Damit der Schaden wieder behoben werden konnte, musste in allen
Wohnungen das Antennenkabel überprüft und ggf. ausgetauscht
werden, da die Gefahr bestand, dass es zu einem Kurzschluss
kommt. Frau F. weigerte sich aber vehement meinen Vater in die
Wohnung zu lassen, als er Sie mehrmals darauf angesprochen
hatte. Die Folge: seitdem hat Frau F. nicht mehr die
Möglichkeit TV zu sehen und die Gefahr eines Kurzschluss
besteht immer noch in der Einliegerwohnung, wobei es nur
noch eine Frage der Zeit ist, wann etwas infolge eines
Kurzschluss passieren wird.
Sogar bei der alljährlichen Ablesung des Wasserverbrauchs für die
Stadt und für meinen Vater bezüglich der Abrechnung verhielt sich
Frau F. nicht anders und weigerte sich vehement dagegen meinen
Vater in die Wohnung zulassen, nachdem er in der Woche des
Öfteren darum an der Haustüre gebeten hatte. Mein Vater
wartete daraufhin das kommende Wochenende ab und dachte,
wenigstens in Anwesenheit des Lebensabschnittsgefährten den
Wasserverbrauch ablesen zu dürfen, aber sogar in Anwesenheit
Ihres Lebensabschnittsgefährten verweigerten Frau F. und
sogar Ihr Lebensabschnittsgefährte den Zutritt in die
Wohnung. Frau F. und Ihr Lebensabschnittsgefährte nötigten
verbal meinen Vater. Am Telefon begründete Frau F. meiner
Mutter dies damit, dass Sie das Recht hat einen Vermieter
nur einmal im Jahr in die Wohnung zu lassen und nur
nach Absprache mit einem Termin. Frau F. war nur
bereit, den Ihr abgelesenen Wasserverbrauch an meinen
Vater auszuhändigen, aber aufgrund der Lügen von
Frau F. wollte mein Vater aber den Wasserverbrauch
persönlich in der Wohnung ablesen. Darauf hin hatte
mein Vater das Wasser abgestellt, weil ein
weiterer Wasserverbrauch nicht gezielt in die
Abrechnung hätte aufgenommen werden können und
zu Ungenauigkeiten geführt hätte. Aus diesem
Grund hatte Frau F. die Polizei gerufen, die
dann letztendlich die Daten auf der Karte
mit denen in der Wohnung vergleichen
mussten. Frau F. hatte sogar die an uns
adressierte Karte von der Stadt
unterschlagen, als diese versehentlich
in Ihren Briefkasten eingeworfen wurde,
denn Sie hatte bereits auf dieser
Karte Ihre abgelesenen Daten
eingetragen, dabei hatte sich mein
Vater schon gewundert, warum er
keine Karte wie in jedem Jahr
u. a. mit der Terminabgabe von
der Stadt erhalten hatte.
Weitere Daten konnte mein Vater bis heute nicht ablesen, es wird
ihm nichts anderes übrig bleiben als diesen Verbrauch bei Ihrem
Auszug abzulesen und abzurechnen. Sehr auffällig ist auch, dass
Frau F. sehr viel lügt und sich in Ihren eigenen Lügen
widerspricht, besonders auffällig zu lesen in diversen Anzeigen
und Schreiben von Ihrer ehemaligen Rechtsanwältin. Wie schon
zu Anfangs in diesem Brief erwähnt werde ich zu einem
späteren Zeitpunkt in diesem Brief noch genauer darauf
eingehen. Womöglich lebt Sie aufgrund Ihrer Lügen in Ihrer
eigenen Welt und hält diese vielleicht bewusst oder
unbewusst für realistisch. Frau F. hat vermutlich einen
Realitätsverlust. Sie hat keinen Hang zur Realität. Sie
verschließt förmlich die Augen davor was die "Rechten"
und "Pflichten" eines Menschen bzw. eines Bürgers
betreffen und Sie beharrt utopisch auf Ihr Recht
und will damit "mit dem Kopf durch die Wand". Man
kann nicht nachvollziehen ob Ihr drohende
Konsequenzen sei es jetzt von Ämtern und Behörden
o. ä., bewusst oder unbewusst egal sind oder
ob Sie sich davor aus womöglich
krankheitsbedingten Ursachen verschließt. Frau
F. kann sich selbst mit Konflikten im täglichen
Leben nicht damit auseinandersetzen. Z. B. in
Abwesenheit von Frau F. bezüglich einer Kur
wurde der Strom vom RWE abgestellt und Frau
F. behauptete uns gegenüber, dass dies ein
Versehen vom RWE gewesen sei. Seit wann
stellt das RWE den Strom aus versehen
ab und zudem noch, wenn der Stromkasten
verplombt wird? Sie können sich
sicherlich vorstellen welcher
penetrante Geruch von Fäulnis, in der
Zeit vom 03.07.2006 bis 02.08.2006
ohne Strom, in unseren Flur
gedrungen ist. Frau F. kommt
definitiv nicht in Ihrem Leben
alleine zurecht und womöglich
nicht mit Ihrem Leben zurecht.
Sie kann definitiv nicht für
sich selbst sorgen, ohne auf
die Hilfe von anderen
angewiesen zu sein wie z. B.
Behörden, Ämter, Freunde,
Bekannte, Verwandte
und insbesondere seit
Kurzem dem
sozialpsychiatrischen
Dienst etc. und die
Lebensumstände
eskalieren immer weiter. Durch die
langjährige Erfahrung in meinem Beruf
weiß ich, es muss gehandelt werden
und zwar sofort. Wie wir inzwischen
vom Rechtsanwalt meines Vaters
erfuhren, hat Frau F. u. a.
bereits drei Titel gegen sich
und wir wären in Folge die
vierten Gläubiger, wenn wir die noch offenen Betriebskosteneinnahmen
pfänden lassen würden. Erstaunlicherweise fährt aber Frau F. ein
neuwertiges Auto, einen Opel Agila. Bis heute ist es mir sehr
schleierhaft, wie ein Mensch sich so ein Auto und dessen
Unterhalt leisten kann, wenn er sich schon bereits weit über
am sozialen Abgrund befindet. Diesbezüglich sind uns auch
leider die Hände gebunden und eine Pfändung in den PKW kommt
nicht in Betracht, weil als Fahrzeughalter ihr Vater
eingetragen ist. Vom Exehemann von Frau F. erfuhren wir
inzwischen, dass die Behinderung von deren gemeinsamer
Tochter in der Familie liegt. Ganz zu Anfang, als das
Mietverhältnis noch nicht getrübt war, hat Frau F. uns
gegenüber einmal erwähnt, dass Ihre Tochter aufgrund von
einer Impfung behindert ist und dass Ihr Exehemann Sie
aufgrund dessen verlassen hat. Das stimmt nicht, denn
die Schwester von Frau F. ist ebenfalls behindert.
Wenn ein Gendefekt in der Familie vorliegen sollte,
warum nicht auch bei Frau F.? Schon möglich, dass
gerade dadurch dann einige Handlungsweisen von Frau
F. zu erklären wären.
» weiter zum vierten Teil
Name und Anschrift der/des Betroffenen sind der Redaktion bekannt.
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