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Die Geschichte von N.M. aus H.


Obwohl wir damals, als das Mietverhältnis noch nicht getrübt war, mehrfach unseren Schneeschieber angeboten hatten. Des Weiteren hatte Frau F. sehr häufig wechselnde Männerbekanntschaften mit den Kfz-Kennzeichen GM, SU oder OF, wobei diese jetzt auch bezüglich Ihres Lebensabschnittsgefährten zeitweise zeitgleich verlaufen.

Vor längerer Zeit hatte unsere Sat-Anlage einen technischen Defekt. Damit der Schaden wieder behoben werden konnte, musste in allen Wohnungen das Antennenkabel überprüft und ggf. ausgetauscht werden, da die Gefahr bestand, dass es zu einem Kurzschluss kommt. Frau F. weigerte sich aber vehement meinen Vater in die Wohnung zu lassen, als er Sie mehrmals darauf angesprochen hatte. Die Folge: seitdem hat Frau F. nicht mehr die Möglichkeit TV zu sehen und die Gefahr eines Kurzschluss besteht immer noch in der Einliegerwohnung, wobei es nur noch eine Frage der Zeit ist, wann etwas infolge eines Kurzschluss passieren wird.

Sogar bei der alljährlichen Ablesung des Wasserverbrauchs für die Stadt und für meinen Vater bezüglich der Abrechnung verhielt sich Frau F. nicht anders und weigerte sich vehement dagegen meinen Vater in die Wohnung zulassen, nachdem er in der Woche des Öfteren darum an der Haustüre gebeten hatte. Mein Vater wartete daraufhin das kommende Wochenende ab und dachte, wenigstens in Anwesenheit des Lebensabschnittsgefährten den Wasserverbrauch ablesen zu dürfen, aber sogar in Anwesenheit Ihres Lebensabschnittsgefährten verweigerten Frau F. und sogar Ihr Lebensabschnittsgefährte den Zutritt in die Wohnung. Frau F. und Ihr Lebensabschnittsgefährte nötigten verbal meinen Vater. Am Telefon begründete Frau F. meiner Mutter dies damit, dass Sie das Recht hat einen Vermieter nur einmal im Jahr in die Wohnung zu lassen und nur nach Absprache mit einem Termin. Frau F. war nur bereit, den Ihr abgelesenen Wasserverbrauch an meinen Vater auszuhändigen, aber aufgrund der Lügen von Frau F. wollte mein Vater aber den Wasserverbrauch persönlich in der Wohnung ablesen. Darauf hin hatte mein Vater das Wasser abgestellt, weil ein weiterer Wasserverbrauch nicht gezielt in die Abrechnung hätte aufgenommen werden können und zu Ungenauigkeiten geführt hätte. Aus diesem Grund hatte Frau F. die Polizei gerufen, die dann letztendlich die Daten auf der Karte mit denen in der Wohnung vergleichen mussten. Frau F. hatte sogar die an uns adressierte Karte von der Stadt unterschlagen, als diese versehentlich in Ihren Briefkasten eingeworfen wurde, denn Sie hatte bereits auf dieser Karte Ihre abgelesenen Daten eingetragen, dabei hatte sich mein Vater schon gewundert, warum er keine Karte wie in jedem Jahr u. a. mit der Terminabgabe von der Stadt erhalten hatte.
Weitere Daten konnte mein Vater bis heute nicht ablesen, es wird ihm nichts anderes übrig bleiben als diesen Verbrauch bei Ihrem Auszug abzulesen und abzurechnen. Sehr auffällig ist auch, dass Frau F. sehr viel lügt und sich in Ihren eigenen Lügen widerspricht, besonders auffällig zu lesen in diversen Anzeigen und Schreiben von Ihrer ehemaligen Rechtsanwältin. Wie schon zu Anfangs in diesem Brief erwähnt werde ich zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Brief noch genauer darauf eingehen. Womöglich lebt Sie aufgrund Ihrer Lügen in Ihrer eigenen Welt und hält diese vielleicht bewusst oder unbewusst für realistisch. Frau F. hat vermutlich einen Realitätsverlust. Sie hat keinen Hang zur Realität. Sie verschließt förmlich die Augen davor was die "Rechten" und "Pflichten" eines Menschen bzw. eines Bürgers betreffen und Sie beharrt utopisch auf Ihr Recht und will damit "mit dem Kopf durch die Wand". Man kann nicht nachvollziehen ob Ihr drohende Konsequenzen sei es jetzt von Ämtern und Behörden o. ä., bewusst oder unbewusst egal sind oder ob Sie sich davor aus womöglich krankheitsbedingten Ursachen verschließt. Frau F. kann sich selbst mit Konflikten im täglichen Leben nicht damit auseinandersetzen. Z. B. in Abwesenheit von Frau F. bezüglich einer Kur wurde der Strom vom RWE abgestellt und Frau F. behauptete uns gegenüber, dass dies ein Versehen vom RWE gewesen sei. Seit wann stellt das RWE den Strom aus versehen ab und zudem noch, wenn der Stromkasten verplombt wird? Sie können sich sicherlich vorstellen welcher penetrante Geruch von Fäulnis, in der Zeit vom 03.07.2006 bis 02.08.2006 ohne Strom, in unseren Flur gedrungen ist. Frau F. kommt definitiv nicht in Ihrem Leben alleine zurecht und womöglich nicht mit Ihrem Leben zurecht. Sie kann definitiv nicht für sich selbst sorgen, ohne auf die Hilfe von anderen angewiesen zu sein wie z. B. Behörden, Ämter, Freunde, Bekannte, Verwandte und insbesondere seit Kurzem dem sozialpsychiatrischen Dienst etc. und die Lebensumstände eskalieren immer weiter. Durch die langjährige Erfahrung in meinem Beruf weiß ich, es muss gehandelt werden und zwar sofort. Wie wir inzwischen vom Rechtsanwalt meines Vaters erfuhren, hat Frau F. u. a. bereits drei Titel gegen sich und wir wären in Folge die vierten Gläubiger, wenn wir die noch offenen Betriebskosteneinnahmen pfänden lassen würden. Erstaunlicherweise fährt aber Frau F. ein neuwertiges Auto, einen Opel Agila. Bis heute ist es mir sehr schleierhaft, wie ein Mensch sich so ein Auto und dessen Unterhalt leisten kann, wenn er sich schon bereits weit über am sozialen Abgrund befindet. Diesbezüglich sind uns auch leider die Hände gebunden und eine Pfändung in den PKW kommt nicht in Betracht, weil als Fahrzeughalter ihr Vater eingetragen ist. Vom Exehemann von Frau F. erfuhren wir inzwischen, dass die Behinderung von deren gemeinsamer Tochter in der Familie liegt. Ganz zu Anfang, als das Mietverhältnis noch nicht getrübt war, hat Frau F. uns gegenüber einmal erwähnt, dass Ihre Tochter aufgrund von einer Impfung behindert ist und dass Ihr Exehemann Sie aufgrund dessen verlassen hat. Das stimmt nicht, denn die Schwester von Frau F. ist ebenfalls behindert. Wenn ein Gendefekt in der Familie vorliegen sollte, warum nicht auch bei Frau F.? Schon möglich, dass gerade dadurch dann einige Handlungsweisen von Frau F. zu erklären wären.

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