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Die Geschichte von T.S. aus O.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir heißen T. und M. S., haben 2 Kinder (6+11) und wohnen in O. bei K.
Wir haben bis Oktober 2007 in einer alten Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus gelebt.
In unserer unmittelbaren Nachbarschaft wurde ein Neubaugebiet erschlossen, in dem wir uns ein
Grundstück gekauft haben um darauf ein Einfamilienhaus zu bauen.
Natürlich wurde dafür ein Kredit benötigt und der Verkauf unserer Eigentumswohnung sollte uns
einen Teil davon finanzieren.
Im Februar 2007 war nun Baubeginn des neuen Hauses und parallel dazu versuchten wir über eine
Maklerin die ETW zu verkaufen, jedoch erfolglos, da sie nie das richtige für die Interessenten
war.
Da nun schon während der Bauphase die ersten Kreditraten fällig wurden und wir gewisse
Einnahmequellen benötigten, haben wir uns dazu entschlossen die Wohnung zu vermieten und dazu
ein Inserat in die Zeitung gestellt.
Bereits nach wenigen Tagen hatten wir einen Mietvertrag abgeschlossen, der im Mai 08 beginnen
sollte.
Nur ein Tag nach Vertragsunterschrift bekamen wir durch einen weiteren Makler der inzwischen
die erfolglose Kollegin abgelöst hat - die Mitteilung, daß er einen sicheren Käufer für die
Wohnung hat.
Diesen Käufer bekamen wir noch am selben Tag (Karfreitag 08) vorgestellt und wir wurden uns
schnell über den Kauf einig. Der Makler hat nach seinen Angaben die Kreditwürdigkeit des
Käufers überprüft.
Natürlich mussten wir nun noch irgendwie aus dem Mietvertrag wieder raus kommen.
Dies gelang nach großem Protest der Mieter mit Hilfe unserer Anwältin um zur Vertragsauflösung
zu kommen.
Wir mussten uns bereit erklären die Maklerprovision der Mieter für eine neue Wohnung zu
übernehmen.
Dem Käufer und seiner Lebensgefährtin haben wir die Wohnung sofort zur Verfügung gestellt
gegen eine wöchentliche Nutzungsgebühr von 100 Euro bis der Kaufpreis bezahlt ist. Sie
zogen noch am selben Tag ein!!!!???
Nachdem dies geklärt war, haben wir einen Notartermin vereinbart.
Dieser las dem Käufer und uns den Vertrag vor und wir unterzeichneten.
Wir waren sehr erleichtert, daß wir nun direkt 85 000 Euro bekommen für die wir nun keine
Zinsen mehr bezahlen müssen.
Nach etwa 2 Wochen kam vom Notar nun die Zahlungsaufforderung an den Käufer mit einer Frist
von 10 Tagen.
Als nach 2 Wochen noch immer kein Geld eingegangen war, haben wir uns an den Käufer gewandt
und ihn gefragt, wann er gedenkt zu zahlen.
Er sagte es gäbe ein kleines Problem mit dem Finanzierer, aber er wird es aus dem Weg schaffen.
Nach weiteren 2 Wochen haben wir uns dann direkt an den Makler gewandt mit der Bitte bei dem
Finanzierer nachzuhaken.
Wir erhielten am 7.6.08 die Telefonnummer des Finanzierers und hatten ein kurzes Gespräch mit
diesem.
Er hat uns ganz erschrocken gefragt: "Was hat der Herr ..... gemacht? Eine Wohnung gekauft? Der
hat von uns nie eine Zusage über einen Kredit bekommen."
Wir waren wie vor den Kopf gestossen und wussten zuerst nicht wie uns geschieht.
Nach einem weiteren Gespräch mit dem Makler trafen wir uns zusammen mit dem Käufer und Makler
zu einem ‚Kriesengespräch' in unserem Haus.
Dabei wurde vom Makler noch eine weitere Möglichkeit der Finanzierung vorgeschlagen um die er
sich binnen 2 Wochen kümmern kann. Auch ich hatte noch einen Bekannten, der Finanzierungen
macht und dessen Kontaktdaten an den Käufer weiter gegeben.
Diesen hat er dann auch recht schnell kontaktiert und ein Gespräch geführt. Kurz darauf erhielt
ich dann den ernüchternden Anruf meines Bekannten mit den Worten: Um himmels Willen, was hast
du dir denn da für einen an Land gezogen. Dessen Schufa steht so voll, daß er noch nicht
einmal mehr einen Handyvertrag bekommt.
Der Schock saß erst einmal tief bei uns.
Kurz darauf kam dann ein weiteres Treffen mit dem Makler und dem Käufer zu Stande. Der Makler
konnte uns die erfreuliche Nachricht mitteilen, daß er nun doch eine Finanzierung bekommt, die
allerdings etwas teurer ausfallen werde.
Im selben Atemzug sagte dann der Käufer, daß er seinen Job gekündigt bekommen hat (später
erfuhren wir dann, daß er selbst gekündigt hat) und auch seine Lebensgefährtin plötzlich
arbeitslos wurde.
Nun war also die Bombe geplatzt und es bestand wohl keine Möglichkeit mehr sich noch zu einigen.
Ich habe ihm dann sofort nahe gelegt, die Wohnung räumen und ihm 14 Tage Zeit dazu gegeben. Dies
bekam er dann auch noch schriftlich von meiner inzwischen eingeschalteten Anwältin.
Als nach der Frist nichts passiert ist, hat er erneut einen Brief mit einer weiteren Frist
bekommen.
Von seinen Nachbarn haben wir dann einige Tage später einen Anruf erhalten, daß er wohl Kisten
in die Garage schleppt und auch ein Transporter eines Baumarktes vor der Tür stehe, der mit
Kisten beladen wird. Auch wird jede Menge Sperrmüll neben dem Haus aufstapelt.
Ebenso haben die Nachbarn den Anschein, daß er schon seit einigen Tagen nicht mehr in der
Wohnung übernachtet.
Dies gab ich an die Anwältin weiter und sicherte mich nach weiteren 3 Tagen bei ihr ab, daß ich
nun mit Zeugen die Wohnung öffnen möchte um nachzusehen auf welchem Stand der Auszug ist.
Diese gab uns das OK. Aber sollte die Wohnung noch bewohnt aussehen, sollen wir sofort
umkehren.
Wir betraten dann mit unseren Zeugen die Wohnung und uns hat sich ein Bild der Verwüstung
geboten.
Tapeten wurden herunter gerissen, die Teppiche rochen nach Hundeurin und waren mit Katzenhaaren
übersät, die Decke im Bad hatte Beulen und Schimmel angesetzt, da nach dem Baden nicht
gelüftet wurde, es lagen benutzte Tampons auf dem Boden und volle Windeln. Im Schlafzimmer
lagen Flaschen mit Motoröl auf dem Boden und in die Tür zwischen Küche und Schlafzimmer
wurde eine Katzenklappe angebracht. Die Badewanne diente als Katzenklo uvm. Alles wurde
mit Fotos dokumentiert.
Zwei weitere Briefe der Anwältin wurden dann an die Adresse seiner Eltern geschickt mit bitte
zur Weitergabe, da die neue Adresse nicht bekannt war - mit der Bitte sich um die Löschung
des Auflassungsvermerkes im Grundbuch zu kümmern. Daraufhin erhielt die Anwältin einen Anruf
der Mutter, die sie auf das Übelste beschimpfte und gesagt hat, daß alle weiteren Briefe an
ihren Sohn sofort und ungeöffnet in der Mülltonne landen werden, da dieser schon seit 2
Jahren nicht mehr bei ihr wohnt.
Inzwischen müssen die Käufer nochmals in der Wohnung gewesen sein um wenigstens den Sperrmüll
zu entfernen- und mit einer weißen Farbe den Schimmel in den Fliesenfugen zu übermalen. Den
Besitzern der 2. Wohnung im Haus wurde erzählt, daß sie ja nie vorhatten, die Wohnung zu
kaufen, sondern bei mir in Miete gewohnt hätten. Sie hätten mich mehrfach über den
schlechten Zustand der Wohnung informiert. Allerdings sei ich nicht meinen
Beseitigungspflichten nachgekommen. Dies sei nun der Grund für den Auszug.
Daraufhin haben sie bei der Anwältin angerufen, sie ebenfalls auf das Übelste beschimpft und
schließlich die Schlüssel der Wohnung bei ihr abgegeben.
Nun kamen dann auch noch die Versorger (Gas, Wasser, Strom) zu mir und wollten die ganzen
unbezahlten Rechnungen des Käufers von mir erstattet haben, da er unbekannt verzogen ist.
Zum Glück muß ich rechtlich gesehen aber nur die Wasserrechnung bezahlen.
Nach eigenen längeren Recherchen ist es uns dann doch noch gelungen, die neue Adresse ausfindig
zu machen. Diese haben wir dann an alle Beteiligten (Versorger, Notar, Anwältin) weiter
gegeben. Aber jede Post die dahin gesendet wurde blieb unbeantwortet.
Inzwischen mussten wir dann den Auflassungsvermerk im Grundbuch gerichtlich löschen lassen, da
sich wie zu erwarten der gnädige Herr nicht darum gekümmert hat.
Diese vom Gericht beantragte Löschung hat bis März 2009 gedauert. Somit war ich nicht in der
Lage die Wohnung vorher zu veräußern.
Auch habe ich nun Post des Notars erhalten, daß ich seine Kosten für die Urkunde und die Kosten
für 2 Einsätze eines Gerichtsvollziehers ebenfalls übernehmen muß. 611 Euro!!! Mir wurde
inzwischen auch von meiner Anwältin erklärt, daß ich verpflichtet bin zu zahlen!
In dem Kaufvertrag steht unter § 12 Zitat:
"Die Kosten dieser Urkunde einschließlich etwaiger Genehmigungs- und Vollzugskosten sowie
anfallende Grunderwerbsteuer- nicht jedoch etwa anfallende Ertragssteuern- trägt der Käufer."
Das heißt doch für mich als Käufer: Ich muß nichts zahlen.
Unter §10 jedoch steht im Juristendeutsch-Zitat:
"Alle Beteiligten haften für die durch diese Beurkundung entstehenden Kosten und Grunderwerbsteuer
gesamtschuldnerisch"
Wie kann es sein, daß in einem Vertrag zwei widersprüchliche Paragraphen stehen??
Kurzes Fazit zum Schuß:
Gesamtschaden bis heute 10.6.09 ca. 25000 Euro
Es wurde inzwischen Klage gegen den Käufer eingereicht, daß wir wenigstens einen Titel gegen
ihn erhalten
Wir warten auf den Termin.
Wir werden das neue Haus höchstens noch bis zum Jahresende halten können, wenn wir keinen neuen
Käufer für die Wohnung finden.
Gez.
Familie S.
Ich habe diese ganze Geschichte auch auf meiner HP eingestellt. Auch können dort die
entsprechenden Fotos eingesehen werden.
Name und Anschrift der/des Betroffenen sind der Redaktion bekannt.
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