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Sonderthema: Urkundenprozeß
Das große Problem ist immer wieder der lange
Zeitraum, den der Gerichtsweg mit sich bringt. Eine Verfahrensdauer
von mehreren Jahren ist nicht selten. Die Verfahren dauern meistens
deshalb solange, weil der Mieter durch unzählige Einwände
(Mietmängel etc.) das Verfahren unnötig verschleppt.
Der Vermieter hat jedoch die Möglichkeit, daß Verfahren von Anfang an selbst
zu steuern und den Klageweg für den Zahlungstitel auf wenige Wochen zu verkürzen.
Das Zauberwort heißt: Urkundenprozeß.
Grundsätzlich ist dies kein neuer
Rechtsweg. Er wurde aber vom Bundesgerichtshof (AZ.: VIII ZR 216/04)
speziell für Mietrechtsfälle wieder aktiviert.
Der Weg ist folgender: Der Vermieter legt bei Gericht seinen Mietvertrag vor
und erklärt, daß der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß Mietvertrag
nicht nachgekommen ist. Beweis für den Anspruch des Vermieters ist der
Mietvertrag. Der Mieter kann nur dann Einwände einlegen, wenn er diese
aus einer Urkunde belegen kann. Alle Sonderfaktoren, die einen Prozeß unnötig
verlängern und verteuern, wie z.B. Zeugenanhörungen und Sachverständige bleiben
außen vor. Der Vermieter erhält innerhalb kürzester Zeit - oftmals ohne
das der Mieter gehört wird - seinen Titel.
Der Vorteil dieses Weges: die Geschwindigkeit. Die Mieter haben in vielen Fällen
nicht mit der schnellen Abwicklung gerechnet. Der Vermieter sollte nun schnellstens
das Konto des Mieters sperren lassen.
Mit diesem Druckmittel in der Hand des Vermieters, läßt sich dann auch ein
Aufhebungsvertrag schließen, in dem die Räumung der Immobilie und die
Zahlung der Mietrückstände fixiert wird.
Weisen Sie Ihren Anwalt auf das Urteil des Bundesgerichtshofes hin. Es kann
Ihnen viel Geld und Nerven sparen.
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