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Was tun...?
... wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist?
D.h., Ihr Mieter also schon mit Mietzahlungen in Rückstand geraten ist.
Die erste Grundregel ist ganz einfach: Zeit ist Geld - Ihr Geld!
Die Kosten, die durch Mietschulden und Rechtsstreitigkeiten entstehen,
können sich schnell auf 20.000 bis 30.000 EUR summieren. Mietrückstände für ein
Jahr, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieher und Räumung -
all das kostet - Ihr Geld! Und auch die Nebenkosten laufen weiter, so daß diese
in der Regel auch noch an Ihnen hängenbleiben.
Ob Sie sich dieses Geld irgendwann von Ihrem Mieter wiederholen können
ist fraglich.
Deshalb gilt: Handeln Sie schnell! Beim ersten Anzeichen von schleppend eingehenden
Mietzahlungen, sollten Sie direkt auf Ihren Mieter zugehen und ihm die
Folgen deutlich vor Augen führen.
Einen Mieter der mit zwei vollen Monatsmieten im Rückstand ist, sollten
Sie sofort fristlos kündigen. Auch wenn manche Wohnung z.Zt. schwieriger zu
vermieten ist, sollten Sie lieber in den sauren Apfel beißen und einige Monate
Leerstand akzeptieren, als über die gleiche Zeit einen nichtzahlenden
Mieter in Ihrer Immobilie sitzen zu haben, um dann schlußendlich auch noch
auf den Kosten für Rechtsanwalt, Gericht und Räumung sitzen zu bleiben.
Seien Sie konsequent! Wenn Ihr Mieter Ihnen Zahlungsvorschläge unterbreitet,
sollten Sie darauf achten, daß diese konsequent eingehalten werden. Lassen
Sie sich nicht immer wieder vertrösten. Viele Schuldner wenden solche Verzögerungstaktiken an, um
länger kostenfrei in Ihrer Immobilie zu wohnen. Denken Sie immer an den ersten Absatz: Zeit ist Geld - Ihr Geld!
Zügig die Räumung einleiten! Spätestens wenn Ihr Mieter mit zwei Monatsmieten in
Rückstand ist, sollten Sie zügig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufsuchen.
Er wird die notwendigen Schritte für die Räumung Ihrer Immobilie in die
Wege leiten. Einige Rechtsanwälte finden Sie hier.
Inkassobüros für die Forderungsrealisierung! Parallel zur Räumungsklage Ihres Anwaltes
sollten Sie ein Inkassobüro mit der Beitreibung der offenen Mieten und Mietnebenkosten
beauftragen. Inkassobüros befassen sich gewerbsmäßig mit der Einziehung fremder
oder abgetretener Forderungen. Je zügiger ein Inkassounternehmen mit der
Beitreibung beauftragt wird, desto größer sind die Realisierungschancen.
Einige Inkassobüros finden Sie hier.
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